{"id":5273,"date":"2026-01-14T13:17:36","date_gmt":"2026-01-14T12:17:36","guid":{"rendered":"https:\/\/www.erfolg.sk\/?page_id=5273"},"modified":"2026-03-20T15:14:39","modified_gmt":"2026-03-20T14:14:39","slug":"allgemeine-geschaeftsbedingungen-des-absenders","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.erfolg.sk\/de\/allgemeine-geschaeftsbedingungen-des-absenders\/","title":{"rendered":"ALLGEMEINE GESCH\u00c4FTSBEDINGUNGEN DES ABSENDERS"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\">der Gesellschaft ERFOLG s.r.o., mit dem Sitz Hlavn\u00e1 686\/114,<br>077 01&nbsp; Kr\u00e1\u013eovsk\u00fd Chlmec, Slowakische Republik,<br>Id-Nr. 36 608 441<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>Artikel 1: Einleitende Bestimmungen<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>(1) <\/strong>Diese Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen des Absenders (im Folgenden nur \u201cAGB des Absenders\u201d) gibt die Gesellschaft ERFOLG s.r.o., mit dem Ziel aus, die Rechte und die Pflichten der Parteien des G\u00fcterbef\u00f6rderungsvertrags (im Folgenden nur \u201eBef\u00f6rderungsvertrag\u201c) zu regeln, den die Gesellschaft ERFOLG s.r.o., mit dem Sitz Hlavn\u00e1 686\/114, 077 01 Kr\u00e1\u013eovsk\u00fd Chlmec, Slowakische Republik, Id-Nr.: 36 608 441, eingetragen im Handelsregister des Stadtgericht Ko\u0161ice, Abteilung Sro, Einlage Nr. 18247\/V (im folgenden nur \u201eAbsender\u201c) und eine nat\u00fcrliche Person, eine juristische Person und andere Rechtssubjekte, die Unternehmer sind (im Folgenden als \u201cSpediteur\u201c bezeichnet) abschlie\u00dfen. Der Spediteur handelt bei dem Abschluss und der Durchf\u00fchrung des Bef\u00f6rderungsvertrags im Rahmen seiner unternehmerischen T\u00e4tigkeit. Der Gegenstand des Bef\u00f6rderungsvertrags ist die Regelung der gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, die bei der Bef\u00f6rderung einer Sendung entstehen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>(2) <\/strong>Unter der Bef\u00f6rderung einer Sendung versteht man entweder eine inl\u00e4ndische oder eine internationale Bef\u00f6rderung einer Sendung.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Unter der Inlandsbef\u00f6rderung einer Sendung versteht man die Bef\u00f6rderung einer Sendung, wenn der Ort der \u00dcbernahme der Sendung und der vorausgesetzt Lieferort (im Folgenden nur \u201cBestimmungsort\u201d) in demselben Land liegen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Unter der internationalen Bef\u00f6rderung einer Sendung versteht man die Bef\u00f6rderung einer Sendung, wenn der Ort der \u00dcbernahme der Sendung und der Bestimmungsort in zwei unterschiedlichen L\u00e4ndern liegen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>(3)<\/strong> Mit dem Bef\u00f6rderungsvertrag verpflichtet sich der Spediteur dem Absender, die Sendung von einem bestimmten Ort (Bestimmungsort) in einen bestimmten anderen Ort (Lieferort) zu bef\u00f6rdern, und der Absender verpflichtet sich, ihm daf\u00fcr die Verg\u00fctung (die Bef\u00f6rderungsgeb\u00fchr) zu bezahlen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>(4) <\/strong>Diese AGB des Absenders sind ein untrennbarer Bestandteil des zwischen dem Spediteur und dem Absender abgeschlossenen Bef\u00f6rderungsvertrags (im Folgenden nur \u201eVertragsparteien\u201c). Die abweichenden Bestimmungen des Bef\u00f6rderungsvertrags haben Vorrang vor den Bestimmungen der AGB des Absenders. Alle Abweichungen von diesen AGB des Absenders bed\u00fcrfen der schriftlichen Form, sonst sind sie ung\u00fcltig.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>(5) <\/strong>Die durch den Bef\u00f6rderungsvertrag gegr\u00fcndeten Rechtsbeziehungen richten sich nach dem Abkommen \u00fcber einen Bef\u00f6rderungsvertrag im internationalen Stra\u00dfeng\u00fcterverkehr (Verordnung des Au\u00dfenministers Nr. 11\/1975 SlG., im Folgenden \u201eCMR-Abkommen), wenn sein Zust\u00e4ndigkeitsbereich im Sinne der Bestimmung Artikel 1 Abs. 1 bis 4 des CMR-Abkommens gegeben ist, und subsidi\u00e4r nach dem Gesetz Nr. 513\/1991 SlG., das Handelsgesetzbuch in der ge\u00e4nderten Fassung (nachfolgend nur \u201edas Handelsgesetzbuch\u201d genannt). Falls die Bestimmungen des CMR-Abkommens an eine bestimmte durch einen Bef\u00f6rderungsvertrag gegr\u00fcndete Rechtsbeziehung nicht anzuwenden sind, richtet sie sich nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und den anderen Rechtsvorschriften der Slowakischen Republik.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>(6) <\/strong>Der Spediteur ist verpflichtet, sich vor dem Abschluss des Bef\u00f6rderungsvertrags mit den AGB des Absenders vertraut zu machen. Diese AGB des Absender gelten f\u00fcr alle Vertragsbeziehungen zwischen dem Spediteur und dem Absender bez\u00fcglich der Bef\u00f6rderung einer Sendung, und zwar ab dem Zeitpunkt des Abschlusses des Bef\u00f6rderungsvertrags bis zum Zeitpunkt der vollst\u00e4ndigen Erf\u00fcllung aller Verpflichtungen, die sich f\u00fcr die Vertragsparteien aus dem abgeschlossenen Bef\u00f6rderungsvertrag ergeben oder damit auf eine andere Weise verbunden sind. Mit dem Abschluss des Bef\u00f6rderungsvertrags ist der Spediteur durch diese AGB des Absenders gebunden und erkl\u00e4rt sich damit einverstanden zu sein. Die Zustimmung mit diesen AGB des Absenders kann auch auf eine andere Weise ausgedr\u00fcckt werden, und das insbesondere per elektronische Kommunikation der Vertragsparteien.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>(7) <\/strong>Nach der Annahme dieser AGB des Absenders richten sich alle Rechtsverh\u00e4ltnisse zwischen Vertragsparteien k\u00fcnftig nach diesen AGB des Absenders, bis eine der Vertragsparteien der anderen Vertragspartei schriftlich mitteilt, dass sie nicht mehr an die AGB des Absenders gebunden sein m\u00f6chte. Die Wirkungen der Anzeige treten am Tag der Zustellung schriftlicher Anzeige ein.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>(8) <\/strong>Die Gesch\u00e4ftsbedingungen des Spediteurs gelten nur, wenn der Absender ausdr\u00fccklich in schriftlicher Form im Bef\u00f6rderungsvertrag akzeptiert hatte, dass die Vertragsbedingungen des Spediteurs Vorgang vor den AGB des Absenders haben. Andernfalls haben die AGB des Absenders Vorrang vor dem Wortlaut der Gesch\u00e4ftsbedingungen des Spediteurs.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>(9) <\/strong>Der Spediteur ist berechtigt, die AGB des Absenders durchlaufend zu aktualisieren oder zu \u00e4ndern. Alle \u00c4nderungen, Erg\u00e4nzungen, bzw. die volle Fassung der aktualisierten AGB des Absenders werden vom Absender immer in schriftlicher Form ausgegeben und auf seiner Webseite auf geeignete Weise ver\u00f6ffentlicht.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>(10) <\/strong>Wenn eine der Bestimmungen der AGB des Absenders oder des Bef\u00f6rderungsvertrags ung\u00fcltig wird, werden dadurch die anderen Bestimmungen nicht betroffen. Die Vertragsparteien ersetzen die ung\u00fcltige Bestimmung der AGB des Absenders oder des Bef\u00f6rderungsvertrags durch eine neue Bestimmung, die sich der beim Abschluss des Bef\u00f6rderungsvertrags vereinbarten Absicht der Vertragsparteien am meisten n\u00e4hert.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>(11) <\/strong>Falls diese AGB des Absenders f\u00fcr eine bestimmte Handlung die schriftliche Form festsetzten, wird diese als erhalten betrachtet, auch wenn die Handlung in elektronischer Form erfolgt.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>Artikel II \u2013 Bestellung der Bef\u00f6rderung und Abschluss des Bef\u00f6rderungsvertrags<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>(1) <\/strong>Der Bef\u00f6rderungsvertrag zwischen den Parteien wird aufgrund einer Bestellung des Absenders und deren Annahme durch den Spediteur abgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>(2) <\/strong>Unter der Bestellung wird eine einseitige Rechtshandlung des Absenders dem Spediteur gegen\u00fcber mit dem Ziel verstanden, eine Bef\u00f6rderung der Sendung durch den Spediteur durchzuf\u00fchren. Die akzeptierte Bestellung wird als Vorschlag eines Bef\u00f6rderungsvertrags betrachtet.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>(3) <\/strong>Der Absender schickt die Bestellung an den Spediteur per E-Mail oder per Fax und die Bestellung hat folgende Angaben zu enthalten:<\/p>\n\n\n\n<ol style=\"list-style-type:lower-alpha\" class=\"wp-block-list\">\n<li>Identifikationsdaten des Absenders: Firmenname, Sitz, Id-Nr., Steuernummer, Bankverbindung, zur Aushandlung der Sendung beauftragte Person,<\/li>\n\n\n\n<li>Spezifizierung der Sendung, deren Bef\u00f6rderung der Spediteur durchzuf\u00fchren hat (Bezeichnung der Art, Angaben zu der Gr\u00f6\u00dfe und dem Gewicht der Sendung)<\/li>\n\n\n\n<li>Bezeichnung der Beladestelle<\/li>\n\n\n\n<li>Datum, an dem die Sendung verfrachtet werden soll<\/li>\n\n\n\n<li>Bezeichnung der Entladestelle<\/li>\n\n\n\n<li>Datum, an dem die Ausladung durchgef\u00fchrt werden soll<\/li>\n\n\n\n<li>Preis der Bef\u00f6rderung<\/li>\n\n\n\n<li>spezielle Anforderungen des Absenders im Zusammenhang mit der Lieferung, wenn es solche gibt.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>(4)<\/strong> Der Vertragsentwurf (Bestellung) gilt als ordnungsgem\u00e4\u00df angenommen, wenn der Bef\u00f6rderer den Vertragsentwurf nicht innerhalb von bis zu 30 Minuten nach Eingang per E-Mail ablehnt oder die Bestellung best\u00e4tigt oder wenn er eine alternative Sendung an CMR sendet. best\u00e4tigter Frachtbrief.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>(5)<\/strong> Die Person, die die Bestellung annimmt, erkl\u00e4rt, dass sie durch die zust\u00e4ndige Person befugt, beauftragt oder bevollm\u00e4chtigt ist, den Bef\u00f6rderungsvertrag abzuschlie\u00dfen. Ist diese Erkl\u00e4rung unwahr, ist die Person, die die Bestellung annimmt, f\u00fcr allf\u00e4llige Sch\u00e4den verantwortlich, die infolge des ung\u00fcltigen Vertragsabschlusses oder infolge der ung\u00fcltig vereinbarten Vertragsbedingungen aufgrund dieses Entwurfs entstanden sind.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>(6)<\/strong> Nach der Annahme des Bef\u00f6rderungsauftrags wird der Bef\u00f6rderungsvertrag als ordentlich geschlossen betrachtet und der Spediteur verpflichtet sich, die bestellte Bef\u00f6rderung f\u00fcr den Absender nach den vereinbarten Bedingungen durchzuf\u00fchren.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>(7) <\/strong>Wenn der Spediteur den Vorschlag des Bef\u00f6rderungsvertrags best\u00e4tigt, jedoch mit schriftlichen Einwendungen, Erg\u00e4nzungen, Einschr\u00e4nkungen oder sonstigen \u00c4nderungen, bedeutet dieser Vorschlag die Ablehnung des urspr\u00fcnglichen Vorschlags und wird als neuer Vorschlag des Bef\u00f6rderungsvertrags vom Spediteur an den Absender betrachtet. Erst nach der vorbehaltslosen Best\u00e4tigung eines neuen Vorschlags durch den Absender kommt es zum Abschluss des Bef\u00f6rderungsvertrags.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>(8) <\/strong>Die Vertragsparteien sind mit dem abgeschlossenen Bef\u00f6rderungsvertrag gebunden und sind nicht berechtigt, diesen einseitig zu k\u00fcndigen, wenn der Bef\u00f6rderungsvertrag, diese AGB des Absenders oder eine allgemein verbindliche Rechtsvorschrift nichts Anderes bestimmen. Allf\u00e4llige \u00c4nderungen oder Erg\u00e4nzungen des abgeschlossenen Bef\u00f6rderungsvertrags k\u00f6nnen nur schriftlich, in der Form der nummerierten, vom Absender und Spediteur unterzeichneten Nachtr\u00e4ge durchgef\u00fchrt werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>(9) <\/strong>Der Nachweis des Abschlusses des Bef\u00f6rderungsvertrags ist ein Frachtbrief, bzw. ein CMR-Frachtbrief. Der Frachtbrief wird in drei urspr\u00fcnglichen Kopien ausgefertigt, die den Stempel und die Unterschrift des Absenders und des Spediteurs enthalten m\u00fcssen. Eine Ausfertigung des Frachtbriefs ist f\u00fcr den Absender, eine f\u00fcr den Spediteur vorgesehen und eine begleitet die Sendung bei der Bef\u00f6rderung. Falls der Frachtbrief fehlt, M\u00e4ngel hat, bzw. verloren geht, ist dadurch das Bestehen oder die G\u00fcltigkeit des abgeschlossenen Bef\u00f6rderungsvertrags nicht betroffen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>(10) <\/strong>Wenn die zu bef\u00f6rdernde Sendung auf mehrere Fahrzeuge verladet werden muss, oder wenn es sich um verschiedene Arten oder selbst\u00e4ndige Teile einer Sendung handelt, hat der Absender oder der Spediteur das Recht, die Ausstellung solcher Anzahl von Frachtbriefen zu verlangen, wie viele Arten oder selbst\u00e4ndige Teile der Sendung verladen werden sollen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>Artikel III \u2013 Rechte und Pflichten der Vertragsparteien<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>(1)<\/strong> Der Spediteur ist verpflichtet, seine T\u00e4tigkeit nach den vereinbarten Bedingungen, mit fachlicher Sorgfalt und in guter Qualit\u00e4t durchzuf\u00fchren. Im Rahmen dieser Pflichten ist der Spediteur verpflichtet, vor allem f\u00fcr die \u00fcberlassene Sendung sowie f\u00fcr die Sachen ordentlich zu sorgen, die er im Zusammenhang mit der Sendung \u00fcbernahm (z. B. mit der Sendung zusammenh\u00e4ngende Dokumente usw.).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>(2)<\/strong> Der Spediteur ist verpflichtet, sich bei der Durchf\u00fchrung eines Transports nach den Anweisungen des Absenders zu richten und vom Absender ausf\u00fchrliche Anweisungen bez\u00fcglich der Art, Weise und Strecke des Transports der Sendung und der Feststellung des Empf\u00e4ngers der Sendung anzunehmen. Falls der Transporteur die notwendigen Anweisungen vom Absender nicht erhalten hat, ist er verpflichtet, ihre Erg\u00e4nzung anzufordern. Beim Risiko einer Verz\u00f6gerung ist der Spediteur verpflichtet, den Transport auch ohne diese Anweisungen so fortzusetzen, dass die Interessen des Absenders bestm\u00f6glich gesch\u00fctzt werden. Der Absender ist berechtigt, dem Spediteur die tats\u00e4chlichen Kosten in Rechnung zu stellen, die ihm durch die Nichtbefolgung der Anweisungen des Absenders entstanden sind.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>(3) <\/strong>Der Absender ist verpflichtet, dem Spediteur wahrheitsgetreue Angaben \u00fcber den Inhalt der Sendung, deren Charakter, Typ, Gewicht und St\u00fcckzahl zu gew\u00e4hren.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>(4) <\/strong>Der Verfrachter verpflichtet sich an der Beladung, sowie an der Ausladung teilzunehmen, wobei er f\u00fcr deren ordentliche Realisierung haftet. Der Verfrachter verpflichtet sich den Einklang der in diesen Begleitschreiben erfassten Angaben sicherzustellen, die sich zu der verfrachteten Sendung beziehen, u. z. mit dem tats\u00e4chlichen Stand der beladenen, bzw. verfrachteten Sendung (ihrer Menge, tats\u00e4chlichen Menge, usw.) beziehen und zugleich verpflichtet er sich den Einklang des tats\u00e4chlichen Standes der beladenen, bzw. verfrachteten Sendung (ihrer Menge, Gewicht, Kennzeichnung, u. \u00e4.) mit den Angaben \u00fcber die Sendung sicherzustellen, die in dem Frachtvertrag, bzw. dem akzeptierten Auftrag genannt werden. Im Falle der Ermittlung von jedwedem Missverh\u00e4ltnis zwischen dem tats\u00e4chlichen Stand der beladenen, bzw. verfrachteten Sendung und den in diesen Begleitschreiben erfassten Angaben, die sich zu der verfrachteten Sendung, oder in dem Frachtvertrag, bzw. akzeptierten Bestellung beziehen, verpflichtet sich der Verfrachter jeweils die ermittelten Differenzen unverz\u00fcglich dem Absender (Mitteilungspflicht) mitzuteilen und zugleich von ihm Weisungen zur weiteren Vorgehensweise einzufordern. Der Verfrachter darf von dem Ladeplatz nicht fr\u00fcher weggehen, wie er von dem Absender Weisungen f\u00fcr weitere Vorgehensweise erlangt. Falls er den Weisungen des Absenders nicht zustimmt, verpflichtet er sich die Verfrachtung der Sendung so auszuf\u00fchren, wie es in dem Frachtvertrag vereinbart wurde und verpflichtet sich in anderen F\u00e4llen nach den erteilten Weisungen von dem Absender vorzugehen. Falls der Verfrachter seine Meldepflicht im Sinne dieses Punktes nicht erf\u00fcllt und aus dem Grund des ermittelten Missverh\u00e4ltnisses zwischen dem tats\u00e4chlichen Stand der beladenen, bzw. verfrachteten Sendung und den in den Begleitdokumenten enthaltenen Angaben, die sich zu der verfrachteten Sendung oder Frachtvertrag, bzw. akzeptierten Bestellung beziehen, keine Verfrachtung der ganzen Sendung so ausf\u00fchrt, wie ihm diese bei der Beladung \u00fcbergeben wird, verpflichtet sich der Verfrachter dem Absender die Vertragsstrafe i. H. des vereinbarten Frachtpreises zu bezahlen. Falls der Verfrachter seine Meldepflicht im Sinne dieses Absatzes nicht erf\u00fcllt und die Verfrachtung der Sendung so ausf\u00fchrt, wie ihm diese bei der Beladung \u00fcbergeben wurde, macht er so auf eigene Verantwortung, wobei jedwede damit verbundenen Sch\u00e4den oder Mehrkosten ausschlie\u00dflich der Verfrachter tr\u00e4gt. Sollte der Verfrachter die Beladung der verfrachteten Sendung in einer kleineren Menge oder Gewicht ausf\u00fchren, wie es in dem&nbsp; Frachtvertrag, bzw. in der akzeptierten Bestellung genannt wird, ist der Absender berechtigt einen Ersatztransport des Teiles der Sendung sicherzustellen, die von dem Verfrachter im Einklang mit dem Frachtvertrag, bzw. akzeptierten Bestellung selbst\u00e4ndig oder mittels einer Drittperson beladen wurde. Der Absender ist berechtigt dem Verfrachter die tats\u00e4chlichen Kosten zu berechnen, die dem Absender mit der Sicherstellung eines Ersatztransportes aufgrund des nicht beladenen Teiles der Sendung entstanden sind. Somit ist der Anspruch des Absenders auf die Vertragsstrafe aus dem Grund der Nichterf\u00fcllung der Meldepflicht im Sinne dieses Punktes, als auch die m\u00f6glichen Anspr\u00fcche des Absenders bei dem Verlust der Sendung oder bei der \u00dcberschreitung der Lieferungsfrist nicht betroffen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>(5) <\/strong>Der Spediteur ist verpflichtet, den Kunden (d. h. die Person, f\u00fcr die der Absender durch den Spediteur mittels Bef\u00f6rderungsvertrags den Transport der Sendung organisiert \u2013 im Folgenden nur \u201eder Kunde\u201d genannt) auf die ungeeignete Einlagerung der Sendung im Fahrzeug aufmerksam zu machen. Wenn der Kunde die Sendung nicht uml\u00e4dt, ist der Spediteur verpflichtet, den Absender sofort zu informieren und eine schriftliche Einwendung im Frachtbrief, bzw. im CMR-Frachtbrief zu vermerken. Der Spediteur ist verpflichtet, n\u00f6tige Sicherungsmaterialien zur Befestigung der Fracht (Gleitschutzunterlagen, Schutzecken, gen\u00fcgende Anzahl von Gurten usw.) bei der Beladung in dem Fahrzeug zur Verf\u00fcgung zu haben und die bef\u00f6rderte Fracht in \u00dcbereinstimmung mit den betreffenden Sicherheitsvorschriften zu befestigen. Wir ben\u00f6tigen Gurte mit Standardzugfestigkeitswerten von 250 bis 500 daN (sofern nicht anders angegeben). Der Spediteur ist verpflichtet, die Sendung so zu sichern, dass es weder zur Besch\u00e4digung noch zum Verlust der Sendung kommt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>(6) <\/strong>Der Absender tr\u00e4gt keine Verantwortung und die damit verbundenen Mehrkosten, wenn die Waren so geladen werden, dass eine Beladung \/ Entladung von hinten\/von der Rampe nicht m\u00f6glich ist. Die seitliche Beladung \/ Entladung muss vorher durch den Absender schriftlich best\u00e4tigt werden. F\u00fcr allf\u00e4llige Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass der Fahrer so eine Verladung der Waren zugelassen hat, die keine Beladung \/ Entladung von hinten\/von der Rampe erm\u00f6glicht, haftet der Spediteur im vollen Umfang.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>(7) <\/strong>Der Spediteur ist verpflichtet, den Absender \u00fcber die Beistellung des Fahrzeugs zur Beladung zu informieren. Nach der Durchf\u00fchrung der Beladung ist er verpflichtet, den Absender \u00fcber das tats\u00e4chlich beladene Gewicht der zu bef\u00f6rdernden Sendung zu informieren. Der Spediteur ist f\u00fcr die ordentliche Abwicklung der Beladung verantwortlich.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>(8)<\/strong> Im Falle eines Unfalls oder des Anhaltens des Fahrzeugs des Spediteurs oder im Falle eines anderen Hindernisses, das die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung der Bef\u00f6rderung, bzw. den Abschluss der Bef\u00f6rderung mit dem vereinbarten Fahrzeug hindern, ist der Spediteur verpflichtet, unverz\u00fcglich auf eigene Kosten ein anderes Fahrzeug von \u00e4hnlichen Parametern zu organisieren. Wenn diese Pflicht nicht erf\u00fcllt wird, werden alle im Zusammenhang mit der Sicherstellung eines anderen Fahrzeugs anfallenden Kosten des Absenders dem Spediteur in Rechnung gestellt. Er ist verpflichtet, die anfallenden Mehrkosten dem Absender im vollen Umfang zu bezahlen. Der Spediteur ist zugleich verpflichtet, f\u00fcr die Verletzung einer der oben angef\u00fchrten Pflichten die Vertragsstrafe in H\u00f6he von 1\/10 des vereinbarten Gesamtpreises der Bef\u00f6rderung zu bezahlen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>(9) <\/strong>Der Spediteur ist verpflichtet, alle T\u00e4tigkeiten laut dem Bef\u00f6rderungsvertrag selbst durchzuf\u00fchren. Die Beauftragung oder Ausn\u00fctzung einer Dritten zu diesem Zwecke, die Mitarbeiter des Spediteurs, die ihre Pflichten aufgrund des Arbeitsverh\u00e4ltnisses erf\u00fcllen, ausgenommen, ist ohne vorherige ausdr\u00fcckliche schriftliche Zustimmung des Absenders nicht zul\u00e4ssig. Im Falle der Verletzung dieser Pflicht ist der Spediteur verpflichtet, die Vertragsstrafe in H\u00f6he des vereinbarten Preises der Bef\u00f6rderung f\u00fcr jede einzelne Verletzung zu bezahlen. Wenn der Spediteur die Bef\u00f6rderungen durch einen anderen Spediteur realisiert, wird er der Verantwortung f\u00fcr Schaden oder Verlust der Sendung nicht los.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>(10) <\/strong>Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Absenders ist der Spediteur nicht berechtigt, die Sendung zu verwenden, oder einer Dritten deren Verwendung zu erm\u00f6glichen. Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Absenders darf gemeinsam mit der zu bef\u00f6rdernden Sendung keine andere Fracht bef\u00f6rdert werden und die Sendung darf auf ein anderes Fahrzeug nicht umgeladen, bzw. ausgeladen oder nachgeladen werden. F\u00fcr den Fall der Verletzung eines der oben angef\u00fchrten Verbote einigen sich die Vertragsparteien auf der Vertragsstrafe in H\u00f6he von 500,- Euro f\u00fcr jede einzelne Verletzung.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>(11)<\/strong> Der Frachtf\u00fchrer ist verpflichtet, den Absender unverz\u00fcglich \u00fcber das Risiko einer Besch\u00e4digung, die Gefahr einer Transportverz\u00f6gerung sowie \u00fcber andere Umst\u00e4nde zu informieren, die die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Erf\u00fcllung des Bef\u00f6rderungsvertrags durch den Frachtf\u00fchrer beeintr\u00e4chtigen. Im Falle einer Besch\u00e4digung ist der Frachtf\u00fchrer verpflichtet, die erforderlichen Ma\u00dfnahmen zu ergreifen und die erforderliche fachliche Sorgfalt walten zu lassen, um den Schaden zu minimieren, und den Absender unverz\u00fcglich zu informieren. Der Frachtf\u00fchrer ist au\u00dferdem verpflichtet, den Absender \u00fcber die Verladung, die Abfertigung und die Entladung der Sendung zu informieren. Nach Beendigung der Entladung der Sendung benachrichtigt der Frachtf\u00fchrer den Absender innerhalb einer Stunde nach Beendigung. Treten bei der Entladung der Sendung Probleme auf, ist der Frachtf\u00fchrer verpflichtet, den Absender unverz\u00fcglich zu informieren. Auf Verlangen des Absenders ist der Frachtf\u00fchrer au\u00dferdem verpflichtet, dem Absender vollst\u00e4ndige und wahrheitsgem\u00e4\u00dfe Ausk\u00fcnfte \u00fcber die Erf\u00fcllung des Vertrags zu erteilen, insbesondere \u00fcber den aktuellen Standort der Sendung. Sind die Ansprechpartner des Versenders (die sogenannte gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Person) im Kopf des Transportvertrags aufgef\u00fchrt, teilt der Frachtf\u00fchrer dem Versender die in diesem Absatz genannten Informationen (auch telefonisch) mit. Droht dem Versender ein Schaden, ist der Frachtf\u00fchrer verpflichtet, dem Versender unverz\u00fcglich die Telefonnummer des Fahrers mitzuteilen, der den Transport f\u00fcr den Frachtf\u00fchrer durchf\u00fchrt. Der Frachtf\u00fchrer ist verpflichtet, dem Versender w\u00e4hrend der Bef\u00f6rderung der Sendung jederzeit die Telefonnummer des Fahrers, der die Bef\u00f6rderung durchf\u00fchrt, mitzuteilen, um sicherzustellen, dass der Fahrer des Frachtf\u00fchrers w\u00e4hrend der gesamten Bef\u00f6rderung jederzeit erreichbar ist. Bei Verletzung einer der vorstehenden Verpflichtungen gehen alle dem Versender entstandenen Kosten zu Lasten des Frachtf\u00fchrers, und der Frachtf\u00fchrer ist verpflichtet, dem Versender alle zus\u00e4tzlich entstandenen Kosten in voller H\u00f6he zu erstatten. Gleichzeitig ist der Frachtf\u00fchrer verpflichtet, f\u00fcr jeden einzelnen Versto\u00df eine Vertragsstrafe in H\u00f6he von 200 EUR zu zahlen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>(12)&nbsp;<\/strong>Falls der Transporteur bei der Einladung \/ Ausladung zu einem Zeitpunkt, der von den in der Bestellung angef\u00fchrten Zeiten oder von den Zeiten, die der Absender nach der Absendung der Bestellung an den Transporteur pr\u00e4zisiert hat, abweicht, tut der Transporteur dies auf eigenes Risiko. Der Absender ist berechtigt, dem Transporteur die tats\u00e4chlichen Kosten in Rechnung zu stellen, die dem Absender aufgrund der Bereitstellung des Fahrzeugs des Transporteurs zur Beladung \/ Entladung zu einem Zeitpunkt, der nicht im Voraus vom Absender genehmigt wurde, entstanden sind.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>(13) <\/strong>Der Spediteur ist verpflichtet w\u00e4hrend des ganzen Transports ausschlie\u00dflich auf sicheren, zu diesem Zweck vorbehaltenen, bzw. bewachten Parkpl\u00e4tzen zu parken. Der Spediteur ist verpflichtet, den Schaden an der Sendung, zu dem es infolge der Verletzung dieser Pflicht kam, dem Absender im vollen Umfang zu ersetzen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>(14) <\/strong>Im Falle des Verzugs des Spediteurs mit der \u00dcbernahme (Beladung) der Sendung in einem bestimmten Ort und\/oder mit der Zustellung (Entladung) der Sendung auf dem vorgesehenen Ort um mehr als 2 Stunden im Vergleich mit dem vereinbarten Zeitplan in der akzeptierten Bestellung des Absenders ist der Spediteur verpflichtet, die Vertragsstrafe in H\u00f6he von 50 Euro f\u00fcr jede weitere Verzugsstunde des Spediteurs zu bezahlen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>(15)<\/strong> Wird das Fahrzeug zur Beladung nicht bereitgestellt, oder wird die Bef\u00f6rderung durch den Spediteur 24 Stunden vor der beabsichtigten Bef\u00f6rderung aufgehoben, ist der Absender berechtigt, eine Vertragsstrafe in der H\u00f6he des vereinbarten Preises der Bef\u00f6rderung zu berechnen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>(16)<\/strong> Der Spediteur erkl\u00e4rt, dass er zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrags eine g\u00fcltige Versicherung f\u00fcr den Fall seiner Haftung f\u00fcr den bei der Erf\u00fcllung des Bef\u00f6rderungsvertrag entstanden Schaden hat und dass der Versicherungswert im Falle der Durchf\u00fchrung der Bef\u00f6rderung mit einem Fahrzeug mit dem Gesamtgewicht bis 3,5 Ton mindestens 33.000 Euro betr\u00e4gt, wird der Transport mit einem Fahrzeug mit dem Gesamtgewicht bis 7,5 Ton durchgef\u00fchrt, mindestens 75.000 Euro, und im Falle der Bef\u00f6rderung mit einem Fahrzeug mit dem Gesamtgewicht von 40 Tonnen \u00fcbersteigt sie die Summe 150.000 Euro. Der Spediteur erkl\u00e4rt weiter, dass die G\u00fcltigkeit und Wirksamkeit der Versicherungsvertr\u00e4ge vor der Beendigung der in diesem Vertrag vereinbarten Bef\u00f6rderung nicht endet. Der Spediteur ist verpflichtet, auf Wunsch des Absenders dem Absender eine Kopie des Versicherungsvertrags per E-Mail oder per Fax zu schicken. Der Spediteur ist f\u00fcr die G\u00fcltigkeit aller n\u00f6tigen Bewilligungen f\u00fcr die Bef\u00f6rderung, sowie der anderen unvermeidlichen, zur Bef\u00f6rderung n\u00f6tigen Dokumente verantwortlich. Im Falle der Verletzung einer der oben angef\u00fchrten Pflichten ist der Spediteur verpflichtet, die Vertragsstrafe in H\u00f6he von 1000,- Euro f\u00fcr jede einzelne Verletzung zu bezahlen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>(17) <\/strong>Der Spediteur ist f\u00fcr den Schaden der Sendung in \u00dcbereinstimmung mit den Bestimmungen des CMR-Abkommens, und bei Transporten, die sich nach den Bestimmungen dieses Abkommens nicht richten, in \u00dcbereinstimmung mit den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und der anderen mitgeltenden Rechtsvorschriften der Slowakischen Republik verantwortlich.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>(18) <\/strong>Der Transporteur ist f\u00fcr den geeigneten technischen Zustand des Fahrzeugs einschlie\u00dflich der Ladefl\u00e4che und der unbesch\u00e4digten Plane verantwortlich, sowie auch f\u00fcr die obligatorische Ausstattung der Belegschaft des Fahrzeugs und ihre Verwendung (Schutzhelm, Schutzbrille, Arbeitshandschuhe, Arbeitsschuhe). Der Transporteur ist ebenfalls daf\u00fcr verantwortlich, dass der Transport nur von Personen mit der notwendigen fachlichen Bef\u00e4higung ausgef\u00fchrt wird. Der Transporteur ist verpflichtet, zu gew\u00e4hrleisten, dass das Fahrzeug, mit dem der Transport der Sendung ausgef\u00fchrt wird, mit einer Beobachtungsvorrichtung bzw. anderen Kommunikationsmitteln ausgestattet ist, die auf der gesamten im Transportvertrag vereinbarten Strecke des Transports der Sendung aktiv sind. Im Fall eines Versto\u00dfes gegen eine der oben genannten Pflichten ist der Transporteur verpflichtet, eine Vertragsstrafe in H\u00f6he von 200,- EUR f\u00fcr jeden einzelnen Versto\u00df zu bezahlen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>(19) <\/strong>Der Bef\u00f6rderer verpflichtet sich, den Kunden des Versenders (d. h. den Verladeort, den Empf\u00e4nger, den Eigent\u00fcmer der Sendung oder andere beteiligte Parteien) nicht \u00fcber die Verpflichtungen aus diesem Bef\u00f6rderungsvertrag hinaus zu kontaktieren, es sei denn, ein solcher Kontakt zwischen dem Bef\u00f6rderungsunternehmen und dem Kunden ist durch ein bestehendes Vertragsverh\u00e4ltnis gerechtfertigt. Der Frachtf\u00fchrer verpflichtet sich, innerhalb eines Jahres ab dem Datum der Durchf\u00fchrung des Transports gem\u00e4\u00df dem zwischen dem Frachtf\u00fchrer und dem Versender geschlossenen Transportvertrag keinen Transportvertrag mit dem Kunden des Versenders (d. h. dem Verlader, dem Empf\u00e4nger oder dem Eigent\u00fcmer der Sendung) abzuschlie\u00dfen. Der Frachtf\u00fchrer verpflichtet sich, die Interessen des Versenders sowie aller am Transport beteiligten Parteien zu wahren und Gesch\u00e4ftsgeheimnisse zu sch\u00fctzen. Bei Verletzung einer der vorstehenden Verpflichtungen in diesem Absatz wird dem Bef\u00f6rderer eine Vertragsstrafe in H\u00f6he des vierfachen Betrags der im Bef\u00f6rderungsvertrag vereinbarten Bef\u00f6rderungskosten auferlegt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>(20) <\/strong>Wird die Vertragsstrafe dem Spediteur beziffert und der Anspruch erhoben, bleibt der Anspruch des Absenders auf allf\u00e4llige Versicherungsleistung dadurch unber\u00fchrt. Mit der Geltendmachung des Anspruchs auf eine vereinbarte Vertragsstrafe zu diesem Vertrag ist das Recht des Absenders nicht betroffen, den Schadensersatz zu verlangen, der die H\u00f6he der berechneten Vertragsstrafe \u00fcbersteigt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>(21) <\/strong>Falls der Spediteur seine Pflichten verletzt, die im Sinne des Bef\u00f6rderungsvertrags und damit dieser AGB des Absenders durch eine Vertragsstrafe abgesichert sind, ist der Absender berechtigt, dem Spediteur gegen\u00fcber nur den Schadensersatz geltend zu machen, ohne die gleichzeitige Geltendmachung der Vertragsstrafe. Die M\u00f6glichkeit der Wahl, ob der Absender dem Spediteur gegen\u00fcber den Anspruch auf die Bezahlung der Vertragsstrafe in \u00dcbereinstimmung mit dem Artikel III Punkt 18 dieser AGB des Absenders oder den Anspruch auf den Schadensersatz geltend macht, geh\u00f6rt ausschlie\u00dflich dem Absender.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>(22) <\/strong>Die Vertragsstrafe, bzw. der Schadensersatz ist ab dem Tag deren Geltendmachung der anderen Vertragspartei gegen\u00fcber f\u00e4llig. Die Vertragsstrafe, bzw. der Schadensersatz ist schriftlich geltend zu machen, damit es klar ist, was die Vertragspartei damit w\u00fcnscht. Die schriftliche Form wird auch im Falle einer in elektronischer Form erfolgten Handlung als erf\u00fcllt betrachtet.&nbsp; Die Vertragsstrafe, bzw. der Schadensersatz wird an dem Tag als geltend gemacht betrachtet, an dem die Vertragspartei, gegen die die Geltendmachung gerichtet ist, die M\u00f6glichkeit hatte, sich mit der Geltendmachung der Vertragsstrafe, bzw. des Schadensersatzes vertraut zu machen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>(23) <\/strong>Im vereinbarten Preis des Transports ist auch die Wartezeit auf die Verladung oder Ausladung im Zeitraum bis zu 24 Stunden enthalten. Dieser Zeitraum verl\u00e4ngert sich um Feiertage und Wochenenden, die w\u00e4hrend der oben genannten 24-st\u00fcndigen Wartezeit auf die Verladung oder Ausladung abzulaufen beginnen. Der Transporteur ist nicht berechtigt, die Bezahlung des bezifferten Schadens f\u00fcr die Wartezeit in H\u00f6he von mehr als einem Zehntel des Preises f\u00fcr den vereinbarten Transport zu verlangen. Falls der Transporteur w\u00e4hrend des in diesem Punkt der AGB festgelegten Zeitraums nicht am Ort der Verladung oder Ausladung verbleibt, werden alle entstandenen Kosten des Absenders im Zusammenhang mit der Bereitstellung eines anderen Fahrzeugs dem Transporteur in Rechnung gestellt, und dieser ist verpflichtet, dem Absender die entstandenen Mehrkosten in vollem Umfang ersetzen. Der Transporteur ist gleichzeitig verpflichtet, f\u00fcr einen Versto\u00df gegen eine der oben genannten Pflichten eine Vertragsstrafe in H\u00f6he von 1\/5 des vereinbarten Gesamtpreises des Transports zu bezahlen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>(24) <\/strong>Der Absender ist berechtigt, die Bestellung auf Durchf\u00fchrung der Bef\u00f6rderung sp\u00e4testens 12 Stunden vor der beabsichtigten Beladung der Sendung aufzuheben, und das ohne jede Sanktionen seitens des Spediteurs. Wird die Bestellung einer Bef\u00f6rderung vom Absender in einer k\u00fcrzeren Zeit als 12 Stunden vor der beabsichtigten Beladung aufgehoben, ist der Absender verpflichtet, den durch den Spediteur bezifferten Schaden in H\u00f6he von 1\/5 vom Preis der vereinbarten Bef\u00f6rderung zu bezahlen. Der Spediteur ist nicht berechtigt, den Bezifferten Schadensersatz f\u00fcr die aufgehobene Bef\u00f6rderung \u00fcber den Rahmen 1\/5 vom Preis der vereinbarten Bef\u00f6rderung hinaus zu verlangen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>(25) <\/strong>Der Spediteur ist nicht berechtigt, den bezifferten Schadensersatz zu verlangen, wenn der Anspruch aus der Verletzung der in diesem abgeschlossenen Bef\u00f6rderungsvertrag angef\u00fchrten Pflicht hervorgeht, und zwar in H\u00f6he von mehr als 1\/5 vom Preis der vereinbarten Bef\u00f6rderung. Der Spediteur ist nicht berechtigt, den bezifferten Schadensersatz \u00fcber den Rahmen 1\/5 vom Preis f\u00fcr die vereinbarte Bef\u00f6rderung hinaus auch bei der Anh\u00e4ufung mehrerer, sich aus diesem Vertrag ergebenden Anspr\u00fcche zu verlangen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>(26) <\/strong>Werden bei der durchgef\u00fchrten Bef\u00f6rderung Mehrwegepaletten (Europaletten) verwendet, ist der Spediteur verpflichtet, f\u00fcr die R\u00fcckkehr der Paletten in der geforderten Menge sp\u00e4testens innerhalb von 30 Tagen ab der \u00dcbergabe der Sendung an den Empf\u00e4nger zu sorgen. Das gilt nicht, wenn der Absender dem Spediteur ausdr\u00fccklich etwas anderes angibt. Falls der Spediteur diese Pflicht nicht erf\u00fcllt, ist der Absender berechtigt, ihm die nicht zur\u00fcckgegebenen Paletten in H\u00f6he von 15 Euro exkl. MwSt.\/1 St\u00fcck (Europalette) und die Manipulationsgeb\u00fchr in H\u00f6he von 10 Euro exkl. MwSt. in Rechnung zu stellen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>(27) <\/strong>Ab 06.06.2021 gen\u00fcgt es, Rechnungen und Transportdokumente nur per E-Mail zu versenden (siehe unten Bedingungen der E-Abrechnung). Bei der Erf\u00fcllung der Bedingungen f\u00fcr E-Abrechnung ist der Transporteur nur dann verpflichtet, die Originale der Dokumente per Post zu versenden, falls ihn die Gesellschaft ERFOLG s.r.o. dazu auffordert (in diesem Fall ist der Transporteur verpflichtet, alle Originaldokumente per Post an die Adresse ERFOLG s.r.o., Tov\u00e1rensk\u00e1 6, Michalovce, 072 21, Slowakei zuzustellen). Der Transporteur ist verpflichtet, die Rechnung gemeinsam mit CMR und den sonstigen Transportdokumenten, die Teil des Transports waren, in digitaler Form an die E-Mail-Adresse faktury@erfolg.sk zu versenden, und zwar innerhalb von 7 Tagen ab der Ausladung der Ware am Ausladeort. Diese sonstigen Dokumente sind insbesondere: Vermerk \u00fcber den Betrieb des Lastkraftwagens (Vermerk \u00fcber die Leistung des Fahrzeugs), Originale der Lieferscheine zur Sendung, Originale der Palettenscheine, Kopien der Speditionsgeb\u00fchren, W\u00e4geschein, eventuell anderes Originaldokument \u00fcber die \u00dcbergabe der Sendung in unbesch\u00e4digtem Zustand an den Empf\u00e4nger. Im Fall eines Transports der Sendung unter Zollaufsicht ist der Transporteur verpflichtet, dem Absender ebenfalls die Kopien der Zolldokumente bzw. das Original des CMR-Frachtscheins, das von der zust\u00e4ndigen Zollbeh\u00f6rde best\u00e4tigt wurde, zuzustellen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>(28) <\/strong>Der Absender ist verpflichtet, dem Spediteur den vereinbarten Preis der Bef\u00f6rderungsgeb\u00fchr zu bezahlen. In dem vereinbarten Preis der Bef\u00f6rderung sind alle Nebengeb\u00fchren einbezogen, deren Aufwendung f\u00fcr die ordentliche Durchf\u00fchrung der Bef\u00f6rderung notwendig ist.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>(29) <\/strong>Die Rechnung des Spediteurs f\u00fcr die durchgef\u00fchrte Bef\u00f6rderung ist 45 Tag (gem\u00e4\u00df bedingungen E-Abrechnung). Die F\u00e4lligkeitsfrist wird um die Zeit verschoben, w\u00e4hrend der der Spediteur mit der Lieferung der unter der Ziffer 27 dieser AGB des Absenders angef\u00fchrten Dokumente in Verzug war. Die Gesellschaft ERFOLG s.r.o. beh\u00e4lt sich das Recht auf Bearbeitung \/ Registrierung der Rechnung innerhalb von 48 Stunden (an Arbeitstagen) ab ihrer Zustellung an die entsprechende E-Mail-Adresse vor. Im Fall der Nichteinhaltung der Bedingungen der E-Abrechnung beh\u00e4lt sich die Gesellschaft Erfolg das Recht vor, die Rechnung nicht im System zu registrieren, bis die Bedingungen erf\u00fcllt sind.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>(30) <\/strong>Die Rechnung muss an die E-Mail-Adresse faktury@erfolg.sk gemeinsam mit dem CMR und den sonstigen Transportdokumenten, die Teil des Transports waren, versendet werden, und zwar so bald wie m\u00f6glich nach der Auslagerung der Ware (1 PDF Rechnung, 1 PDF Transportdokumente). Diese sonstigen Dokumente sind insbesondere: Vermerk \u00fcber den Betrieb des Lastkraftwagens (Vermerk \u00fcber die Leistung des Fahrzeugs), Originale der Lieferscheine zur Sendung, Originale der Palettenscheine, Kopien der Speditionsgeb\u00fchren, W\u00e4geschein, eventuell anderes Originaldokument \u00fcber die \u00dcbergabe der Sendung in unbesch\u00e4digtem Zustand an den Empf\u00e4nger. Im Fall eines Transports der Sendung unter Zollaufsicht ist der Transporteur verpflichtet, dem Absender ebenfalls die Kopien der Zolldokumente bzw. das Original des CMR-Frachtscheins, das von der zust\u00e4ndigen Zollbeh\u00f6rde best\u00e4tigt wurde, zuzustellen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>(31) <\/strong>Die Rechnung und alle \u00fcbrigen Transportdokumente m\u00fcssen in lesbarer Qualit\u00e4t sein.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>(32) <\/strong>Die Rechnung muss im Einklang mit den Bedingungen der Bestellung ausgestellt werden und muss alle notwendigen Erfordernisse einer Rechnung enthalten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>(33) <\/strong>Bei Transporten, bei denen der Kunde die Originaldokumente anfordert, wird die Rechnung des Spediteurs erst nach Zustellung der Originaldokumente per Post an das System \u00fcbertragen (in diesem Fall wird die elektronische Rechnungsstellung nicht akzeptiert).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>(34) <\/strong>Falls im Frachtbrief, bzw. im CMR-Frachtbrief (oder in einem anderen Beleg, der die Durchf\u00fchrung der Bef\u00f6rderung nachweist) eine Einwendung angef\u00fchrt ist, wird die Bezahlung der Bef\u00f6rderungsgeb\u00fchr bis zur Kl\u00e4rung der Reklamation der Einwendung durch eine berechtigte Person verschoben.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>(35) <\/strong>Enth\u00e4lt die Rechnung des Spediteurs f\u00fcr erfolgten Transport oder eines der Dokumente gem\u00e4\u00df Nr. 27. dieses Artikels der AGB des Absenders Schrift- oder Rechnungsfehler, andere offenbare Unrichtigkeiten oder fehlerhafte Angaben, bzw. werden vom Spediteur unrichtige oder unvollst\u00e4ndige Dokumente vorgelegt, ist der Absender berechtigt, dem Spediteur pauschal die Verwaltungskosten f\u00fcr jedes unrichtiges oder fehlerhaftes Dokument in der H\u00f6he von 10,- \u20ac pro fehlerhaftes, unrichtiges oder unvollst\u00e4ndiges Dokument zu berechnen, wobei der Spediteur verpflichtet ist, die berechneten Verwaltungskosten zu begleichen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>(36) <\/strong>Die Vertragsparteien vereinbaren, dass der Spediteur weder das Zur\u00fcckbehaltungsrecht noch das Pfandrecht an der Lieferung, und zwar auch f\u00fcr die Zwecke der Absicherung einer Forderung des Spediteurs dem Absender gegen\u00fcber aufgrund des Bef\u00f6rderungsvertrags, hat.&nbsp; Der Spediteur ist immer verpflichtet, die Sendung dem Empf\u00e4nger zu liefern. Das Zur\u00fcckbehaltungsrecht und das Pfandrecht an der Lieferung geb\u00fchren dem Spediteur nicht.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>(37) <\/strong>Der Transporteur ist verpflichtet, alle Verpflichtungen einzuhalten, die sich aus der Richtlinie (EU) 2020\/1057 \u00fcber die Entsendung von Fahrern im Stra\u00dfeng\u00fcterverkehr ergeben, einschlie\u00dflich der Pflicht, Entsendemeldungen ausschlie\u00dflich \u00fcber das IMI\u2011System (<a rel=\"noreferrer noopener\" target=\"_blank\">www.postingdeclaration.eu)<\/a> abzugeben sowie die einschl\u00e4gige Dokumentation gem\u00e4\u00df den Anforderungen der zust\u00e4ndigen Kontrollbeh\u00f6rden der Mitgliedstaaten aufzubewahren.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">In F\u00e4llen, die nicht unter die genannte Richtlinie fallen (z.\u202fB. Fahrzeuge bis 3,5\u202ft, innerbetriebliche Entsendung, Entsendung \u00fcber Arbeitsagenturen oder Entsendung aus Staaten au\u00dferhalb der EU), ist der Transporteur verpflichtet, die Pflichten aus den jeweils anwendbaren nationalen Rechtsvorschriften wie MiLoG, Loi Macron oder LSD\u2011BG zu erf\u00fcllen, sofern deren Wirksamkeit gegeben ist.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Transporteur ist verpflichtet, die Erf\u00fcllung dieser Pflichten auf Verlangen jederzeit nachzuweisen und haftet in vollem Umfang f\u00fcr s\u00e4mtliche Sanktionen, Schadenersatzanspr\u00fcche sowie Anspr\u00fcche Dritter, die aufgrund der Verletzung dieser Pflichten entstehen. Ebenso haftet er f\u00fcr Verst\u00f6\u00dfe, die durch eine dritte Person begangen werden, die er zur Durchf\u00fchrung des Transports einsetzt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Bei einem Versto\u00df gegen die Pflichten gem\u00e4\u00df diesem Punkt ist der Absender berechtigt, dem Transporteur eine Vertragsstrafe in H\u00f6he von 200\u202fEUR f\u00fcr jeden einzelnen Versto\u00df in Rechnung zu stellen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>(38) <\/strong>Der Spediteur erkl\u00e4rt, dass die Verj\u00e4hrungsfrist sich bei allen Anspr\u00fcchen des Absenders gegen\u00fcber dem Spediteur im Zusammenhang mit erfolgten Transporten auf 10 Jahre ab dem Zeitpunkt verl\u00e4ngert, als die Verj\u00e4hrungsfrist das erste Mal zu laufen begonnen hat.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>(39) <\/strong>Der Transporteur verpflichtet sich, keiner dritten Partei, sich die nicht an der Erf\u00fcllung des Transportvertrags beteiligt, Informationen \u00fcber den Inhalt des Transportvertrags oder seiner Anlagen zu erteilen, und auch nicht \u00fcber sonstige Dokumente oder Informationen im Zusammenhang mit der Erf\u00fcllung der Bedingungen des Transportvertrags. Der Transporteur ist daf\u00fcr verantwortlich, dass seine Mitarbeiter oder Vertragspartner Verschwiegenheit im Einklang mit der Verschwiegenheitspflicht gem\u00e4\u00df diesem Punkt der AGB des Absenders wahren. In Fall eines Versto\u00dfes gegen die Verschwiegenheitspflicht ist der Absender berechtigt, dem Transporteur eine Vertragsstrafe in H\u00f6he von 1000,- EUR f\u00fcr jeden einzelnen Versto\u00df in Rechnung zu stellen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>(40) <\/strong>Der Transporteur verpflichtet sich, durch sein Handeln immer den guten Ruf des Absenders zu wahren. Falls der Transporteur den Transport der Sendung mittels einer dritten Person gew\u00e4hrleistet, verpflichtet er sich im Hinblick auf die Wahrung seines guten Rufs sowie auch des guten Rufs des Absenders, gegen\u00fcber dieser dritten Person die vereinbarten Zahlungsbedingungen einzuhalten. Falls sich der Transporteur mit der Bezahlung des Preises der Transportgeb\u00fchr an die dritte Person in Verzug befindet, ist der Absender berechtigt, diese Forderung der dritten Person abzukaufen und gegen die Forderung des Transporteurs anzurechnen. Die Vertragsparteien haben vereinbart, dass der Absender im Fall eines Versto\u00dfes gegen irgendeine der Pflichten gem\u00e4\u00df diesem Punkt der AGB des Absenders berechtigt ist, dem Transporteur eine Vertragsstrafe in H\u00f6he von 200,- EUR f\u00fcr jeden einzelnen Versto\u00df in Rechnung zu stellen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>(41) <\/strong>Falls der Absender den Transporteur \u00fcber die Pflicht des Transporteurs informiert, den Ausladungstermin mittels des Internetportals (System der Steuerung der Zeitfenster) zu reservieren, ist der Transporteur verpflichtet, die Reservierung durchzuf\u00fchren und zum festgelegten Zeitpunkt zur Ausladung zu erscheinen. Falls der Transporteur zu einem anderen Zeitpunkt zur Ausladung erscheint und somit die M\u00f6glichkeit verliert, das Fahrzeug bereitzustellen (das Zeitfenster entf\u00e4llt), haftet der Absender f\u00fcr keinen Schaden, der dem Transporteur entsteht. Der Anspruch des Absenders gem\u00e4\u00df Punkt (12) dieser AGB des Absenders ist durch diese Bestimmung nicht ber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>(42) <\/strong>Mit der Annahme der Bestellung verpflichtet sich der Bef\u00f6rderer, die Anforderungen der Umwelt (mindestens Fahrzeuge der Klasse EURO V oder EURO 6 oder Fahrzeuge mit alternativem Antrieb), des SQAS oder der Korruptionsbek\u00e4mpfung auf der Grundlage einer zug\u00e4nglichen und genehmigten Richtlinie sowie eines Ethikkodex einzuhalten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>(43) <\/strong>Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Absenders ist der Transporteur nicht berechtigt, den intermodalen Transport zur Zustellung der Sendung an den Empf\u00e4nger zu nutzen. F\u00fcr den Fall eines Versto\u00dfes gegen das oben genannte Verbot haben die Vertragsparteien eine Vertragsstrafe in H\u00f6he von 500,- EUR vereinbart.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>Artikel IV \u2013 Schlussbestimmungen<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>(1) <\/strong>Der Spediteur hat kein Recht, seine Anspr\u00fcche aus dem Bef\u00f6rderungsvertrag gegen den Absender an einen Dritten abzutreten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>(2) <\/strong>Der Auftraggeber ist berechtigt, alle bereits erhaltenen Leistungen zur Bezahlung der Verbindlichkeiten des Transporteurs einseitig anzurechnen, unabh\u00e4ngig davon, zur Bezahlung welcher Rechnung sie der Auftraggeber erhalten hat. Der Transporteur erteilt hiermit seine Zustimmung zur einseitigen Anrechnung seitens des Auftraggebers auch in F\u00e4llen der Entstehung gegenseitiger Anspr\u00fcche aus dem Rechtstitel von Vertragsstrafen und Schadensersatz. Der Anspruch auf R\u00fccktritt vom Transportvertrag seitens des Auftraggebers ist dadurch nicht ber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>(3) <\/strong>Die Vertragsparteien werden sich bem\u00fchen, allf\u00e4llige, zwischen dem Spediteur und dem Absender aufgrund des abgeschlossenen Bef\u00f6rderungsvertrags entstandene Streite vor allem durch au\u00dfergerichtliche Mittel zu l\u00f6sen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>(4) <\/strong>Der Versender erkl\u00e4rt, dass alle personenbezogenen Daten des Bef\u00f6rderers (nat\u00fcrliche Person) oder ggf. der Mitglieder der statutarischen Organe des Bef\u00f6rderers, der Ansprechpartner des Bef\u00f6rderers bzw. anderer zur Handlung im Namen des Bef\u00f6rderers berechtigten Personen, der Arbeitnehmer oder anderer mitwirkenden Personen des Bef\u00f6rderers (als betroffene Personen), deren personenbezogene Daten der Auftraggeber im Zusammenhang mit dem Bef\u00f6rderungsvertrag verarbeitet und mit denen er im Rahmen der Durchf\u00fchrung seiner T\u00e4tigkeit nach diesem Vertrag in Kontakt kommt, als streng vertrauliche Informationen gelten und es wird mit ihnen im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften im Bereich des Datenschutzes umgegangen, und zwar vor allem im Einklang mit der Verordnung (EU) 2016\/679 des Europ\u00e4ischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz nat\u00fcrlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95\/46\/EG sowie auch im Einklang mit dem Gesetz Nr. 18\/2018 Slg. \u00fcber den Schutz personenbezogener Daten in der geltenden Fassung. Der Betreiber hat seine Arbeitnehmer sowie auch andere zum Umgang mit den personenbezogenen Daten der betroffenen Personen berechtigte Personen im Einklang mit der Verordnung und dem Gesetz \u00fcber ihre Pflichten belehrt, vor allem \u00fcber ihre Pflicht zum Bewahren der Vertraulichkeit und des Stillschweigens \u00fcber personenbezogene Daten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Benachrichtigung \u00fcber die Verarbeitung personenbezogener Daten und \u00fcber die sich aus der einschl\u00e4gigen rechtlichen Regelung ergebenden Rechte stellt der Auftraggeber f\u00fcr alle betroffenen Personen mittels Informationen im Dokument \u201eGRUNDS\u00c4TZE DER VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN UND INFORMATIONEN F\u00dcR BETROFFENE PERSONEN\u201c sicher, das auf der Webseite des Auftraggebers www.erfolg.sk im Bereich \u201eGDPR\u201c stets zug\u00e4nglich ist. Mit der Best\u00e4tigung der Bestellung erkl\u00e4rt der Bef\u00f6rderer, dass er sich im ganzen Umfang mit dem Dokument \u201eGRUNDS\u00c4TZE DER VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN UND INFORMATIONEN F\u00dcR BETROFFENE PERSONEN\u201c vertraut gemacht und dieses Dokument verstanden hat.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>(5) <\/strong>Alle Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien, basierend auf dem Bef\u00f6rderungsvertrag, einschlie\u00dflich der mit dem abgeschlossenen Bef\u00f6rderungsvertrag zusammenh\u00e4ngen Beziehungen, richten sich nach den Rechtsvorschriften der Slowakischen Republik und nach internationalen Vertr\u00e4gen, die vor den Rechtsvorschriften der SR Vorrang haben. Das anwendbare Recht ist immer das slowakische.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>(6) <\/strong>Die Vertragsparteien haben vereinbart und erkl\u00e4ren, dass s\u00e4mtliche Streite aus Rechtsverh\u00e4ltnissen, die sich aus diesem Transportvertrag oder im Zusammenhang damit ergeben, einschlie\u00dflich aller Nebenrechtsverh\u00e4ltnisse, Anspr\u00fcche auf Aush\u00e4ndigung der ungerechtfertigten Bereicherung, Schadenersatzanspr\u00fcche, Streite um G\u00fcltigkeit, Auslegung, Erl\u00f6schen dieses Vertrags, wie folgt gel\u00f6st werden:<\/p>\n\n\n\n<ol style=\"list-style-type:lower-alpha\" class=\"wp-block-list\">\n<li>vor dem Schiedsrichter JUDr. Milan Vojtek, mit Sitz in Jilemnick\u00e9ho 30, 036 01 Martin, Slowakische Republik oder vor einem anderen Schiedsrichter, bzw. vor einem Schiedsgericht auf dem Gebiet eines EU-Landes, das von JUDr. Milan Vojtek, mit Sitz in Jilemnick\u00e9ho 30, 036 01 Martin festgelegt wird, und zwar nach dem Vorgehen, das in \u00a7 8 Abs. 1 Schiedsverfahrengesetz (vereinbarte Art und Weise bei der Festlegung des Schiedsrichters) geregelt ist. Das Verfahren erfolgt schriftlich nach der slowakischen Rechtsordnung, gem\u00e4\u00df Schiedsordnung des Schiedsgerichts ARBITRAGE (bei der Entscheidung vom Schiedsgericht), oder gem\u00e4\u00df Verhandlungsregeln (bei der Entscheidung vom Schiedsrichter), ver\u00f6ffentlicht auf der Internetseite&nbsp;<a href=\"http:\/\/www.arbitraz.sk\/\">www.arbitraz.sk<\/a>&nbsp;und in handelsrechtlichen Streiten nach Grunds\u00e4tzen der Gerechtigkeit (\u00a7 31 Abs. 4 Schiedsverfahrengesetz).<br><br>Bei einem grenz\u00fcberschreitenden Transport, auf den sich das CMR \u00dcbereinkommen erstreckt, ist der Schiedsrichter\/das Schiedsgericht verpflichtet, nach dem CMR \u00dcbereinkommen gem\u00e4\u00df Artikel 33 des CMR \u00dcbereinkommens zu entscheiden.<br><br>In den durch Bestimmung von \u00a7 22a Schiedsverfahrengesetz geregelten F\u00e4llen wird die Antragstellung der Gegenseite nicht zugestellt. Entscheidung, die zum Ergebnis des Schiedsverfahrens wird, ist f\u00fcr die Parteien endg\u00fcltig, verbindlich und vollstreckbar. Die schriftliche Form des Schiedsvertrags bleibt auch dann erhalten,\n<ol style=\"list-style-type:upper-roman\" class=\"wp-block-list\">\n<li>wenn der Schiedsvertrag in der gegenseitigen schriftlichen Kommunikation zwischen Parteien enthalten ist, oder<\/li>\n\n\n\n<li>wenn er \u00fcber elektronische Mittel abgeschlossen wurde, welche die Aufnahme von Inhalt des Rechtsgesch\u00e4fts und der Person, von welcher das Rechtsgesch\u00e4ft vorgenommen wurde, erm\u00f6glichen,<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n\n\n\n<li>vor einem sachlich und \u00f6rtlich zust\u00e4ndigen allgemeinen Gericht in der Slowakischen Republik. Sollte nach dem Gesetz Nr. 97\/1963 Sammlung \u00fcber das internationale Privat- und Prozessrecht in der Fassung sp\u00e4terer Vorschriften, nach der Verordnung (EG) Nr. 44\/2001 des Rates \u00fcber die gerichtliche Zust\u00e4ndigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen oder nach einer anderen Rechtsnorm, einem anderen Gesetz oder internationalen Vertrag, der die Zust\u00e4ndigkeit von Gerichten bei Streiten mit einem fremden Element regelt, kein Gericht der Slowakischen Republik zust\u00e4ndig sein, wird zum zust\u00e4ndigen Gericht nach der Vereinbarung zwischen Vertragsparteien das Amtsgericht in Trebi\u0161ov, Slowakische Republik.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Vertragsparteien haben vereinbart, dass in einem Fall, wenn vom Kl\u00e4ger die Klage auf Entscheidung eines Streites aus diesem Vertrag beim allgemeinen Gericht eingereicht wird, gilt diese Tatsache als entbindende Bedingung der Schiedsklausel (Buchst. a\/); die Bestimmung dieses Satzes wird nicht angewendet, wenn vor Einreichung der Klage beim Gericht die Klage beim Schiedsrichter in einer Sache eingelegt wurde, in der seine Rechtskraft durch diese Schiedsklausel gem\u00e4\u00df internen Vorschriften des Schiedsrichters\/des Schiedsgerichts gegr\u00fcndet ist.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>(7)<\/strong> Diese AGB des Absenders werden in slowakischer, englischer und deutscher Sprache erstellt, wobei alle Sprachversionen rechtlich gleichwertig sind. Bei Unklarheiten, bzw. bei der uneinigen Auslegung der Bestimmungen dieser AGB des Absenders in der slowakischen ,englischen und deutschen Sprache richten sich die Gesch\u00e4fts- und Schuldverh\u00e4ltnisse zwischen dem Absender und Spediteur nach der slowakischen Fassung der AGB des Absenders.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>(8)<\/strong> Diese AGB des Absenders sind vom 07.06.2021 g\u00fcltig. Alle \u00c4nderungen und Nachtr\u00e4ge dieser AGB des Absenders sind am Tag der Ver\u00f6ffentlichung und der Zug\u00e4nglichkeitsmachung auf den Webseiten des Absenders g\u00fcltig.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>der Gesellschaft ERFOLG s.r.o., mit dem Sitz Hlavn\u00e1 686\/114,077 01&nbsp; Kr\u00e1\u013eovsk\u00fd Chlmec, Slowakische Republik,Id-Nr. 36 608 441 Artikel 1: Einleitende Bestimmungen (1) Diese Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen des Absenders (im Folgenden nur&#8230;<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-5273","page","type-page","status-publish"],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.1 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>ALLGEMEINE GESCH\u00c4FTSBEDINGUNGEN DES ABSENDERS - ERFOLG<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.erfolg.sk\/de\/allgemeine-geschaeftsbedingungen-des-absenders\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"ALLGEMEINE GESCH\u00c4FTSBEDINGUNGEN DES ABSENDERS - ERFOLG\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"der Gesellschaft ERFOLG s.r.o., mit dem Sitz Hlavn\u00e1 686\/114,077 01&nbsp; 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